Die Schweizer MEDIA Ersatzmassnahmen kompensieren seit 2014 die wegfallenden Gelder des EU-Filmförderungsprogramms MEDIA. Damit soll die Fortsetzung der laufenden Projekte und ein späterer Wiedereinstieg ins MEDIA-Programm erleichtert werden. Seit dem 1. Juli 2016 sind diese MEDIA Ersatzmassnahmen in der Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und der MEDIA Ersatzmassnahmen (IPFiV) festgelegt. Sie regelt die Förderziele, die entsprechenden Instrumente sowie die Kriterien dieser Ersatzmassnahmen, welche sich eng an den Kriterien des EU-Programms ausrichten.
Gesuche können für die Projektentwicklung von international ausgerichteten Filmprojekten, für den Filmverleih, für europäische Weiterbildungsprogramme sowie für Filmfestivals und Märkte gestellt werden. Für diese Förderungen stehen jährlich rund 4.5 Millionen Franken zur Verfügung. Zuständig für die Umsetzung dieser Massnahmen ist das Bundesamt für Kultur (BAK). Es arbeitet für die Abwicklung der Ersatzmassnahmen mit dem MEDIA Desk Schweiz in Zürich zusammen.
Die festgelegten Kriterien bleiben möglichst nahe an denjenigen von MEDIA. Die Gesuche müssen beim «MEDIA Desk Suisse» eingereicht werden, der vom Bundesamt für Kultur (BAK) mit der Vorprüfung der Gesuche beauftragt wurde. Gesuche müssen über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Aktuelle Informationen werden jeweils auf der Webseite von «MEDIA Desk Suisse» veröffentlicht.