Ursprungszeugnis Schweizer Filme

Das BAK stellt auf Gesuch hin ein Ursprungszeugnis für Schweizer Filme aus. Die praktischen Hinweise beschreiben Anforderungen, Verfahren und Auswirkungen der Anerkennung.

Die Ausstellung des Ursprungszeugnisses erfolgt auf Gesuch der Produktionsfirma. Ein definitives Ursprungszeugnis kann erst nach der Abrechnung ausgestellt werden. Vorher ist ein provisorisches Ursprungszeugnis möglich.

Für das Gesuch um Ausstellung eines Ursprungszeugnisses müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Drehbuch- und Regievertrag
  • Bei Koproduktionen: Koproduktionsvertrag
  • Liste der künstlerischen und technischen Mitarbeiter/innen sowie der technischen Betriebe mit Angabe der Nationalität (Bürgerrecht, Wohnsitz)
  • Abrechnung, respektive Budget und Finanzierungsplan
  • Belegexemplar des Films
  • Gender- und Diversitätsangaben bei der definitiven Anerkennung

Gesuche können beim BAK jederzeit per Post oder Email eingereicht werden. Die interne Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen. Besteht eine Absichtserklärung für Herstellungsförderung und wird das Auszahlungsgesuch gestellt, so prüft das BAK provisorisch, ob die Voraussetzungen für ein Ursprungszeugnis vorhanden sind, bevor es die erste Rate auszahlt.

Letzte Änderung 21.09.2016

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern

Vom BAK geförderte Filme:

Dienst Filmförderung
E-Mail

Nicht geförderte Filme:

Camille Bressoud
E-Mail

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https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/internationale-zusammenarbeit/information-koproduktion.html