Das Bundesamt für Kultur unterstützt Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe auf der Grundlage von Artikel 9a Kulturförderungsgesetz (KFG) und dem Förderungskonzepts zur Stärkung der kulturellen Teilhabe (SR 442.130).
Für die Einreichung von Gesuchen steht eine Wegleitung zur Verfügung.
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche um Finanzhilfen jeweils per 1. März sowie per 1. September eingereicht werden. Das entsprechende Online-Gesuchsformular wird jeweils rund zwei Monate vor diesen Terminen freigeschaltet.
Um an einer Ausschreibung teilzunehmen muss der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin ein Login besitzen, das über einen Selbstregistrierungsdienst angefordert wird.
Jeder Gesuchsteller, jede Gesuchstellerin erhält somit ein persönliches Konto, auf dem der Status des Gesuchs jederzeit verfolgt werden kann. Bereits eingereichte Gesuche sind ebenfalls auf dem persönlichen Konto zu finden.
Weitere Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie hier:
Anleitung BAK-ID beantragen (PDF, 633 kB, 25.05.2016)Selbstregistrierungsdienst von FPF
Empfehlungen
Browser
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Lösung: Cookies müssen zugelassen sein und Javascript muss aktiviert werden.
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Registrierung ─ ein Login erhalten
Registrieren Sie sich frühzeitig!
Man kann sich im Voraus registrieren und somit eine Kundennummer erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilzunehmen. Das erstellte Login bleibt gültig, nur das Passwort läuft nach 3 Monaten ab. Beim nächsten Login werden Sie automatisch aufgefordert ein neues Passwort zu definieren.
Bereiten Sie Ihr Gesuch vor
Bei gewissen Ausschreibungen werden umfangreiche Informationen und/oder Anhänge verlangt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch vorzubereiten. Ein Gesuch zu einer Ausschreibung, wenn nicht eingereicht, kann bis zur Eingabefrist laufend ergänzt oder gelöscht werden.
Vergessen Sie nicht das vorbereitete Gesuch vor Ende der Eingabefrist abzuschicken!
Helpdesk
Für allfällige Fragen steht Ihnen das Helpdesk des BAK während folgender Geschäftszeiten gerne zur Verfügung:
Montag‑Freitag, 09:00‑11:00 und 14:00‑16:00 Uhr
E-Mail: helpdesk@bak.admin.ch
Weitere Teilhabe-spezifische Fördermöglichkeiten bieten folgende Bundesstellen an:
Links
Modellformular "Kulturelle Teilhabe" (PDF, 1 MB, 29.12.2020)BITTE NICHT AUSFÜLLEN.
Gesuche können nur online über die Förderplattform eingereicht werden.
Letzte Änderung 07.01.2021
Kontakt
Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Telefon
+41 58 462 49 51
Helpdesk Förderplattform (FPF) BAK
Mo-Fr
9.00-11.00 / 14.00-16.00
Telefon
+41 (0) 58 463 24 24