Das Bundesamt für Kultur unterstützt auf der Grundlage von Artikel 9a Kulturförderungsgesetz (KFG) und dem Förderungskonzept zur Stärkung der kulturellen Teilhabe (SR 442.130) Projekte in verschiedenen Bereichen:
Vorhaben und Projekte zur Stärkung der kulturellen Teilhabe
Frist für die Einreichung von Gesuchen:
laufend
Vorhaben im Bereich Grundlagen und Vernetzung
Frist für die Einreichung von Gesuchen:
laufend
Vorhaben im Schwerpunkt Kultur und Integration
Nur für kantonale und kommunale Kultur- und Integrationsförderstellen (gemeinsame Förderung BAK-SEM)
Frist für die Einreichung von Gesuchen:
28. Februar 2026
Weitere Informationen zu den Förderbereichen sind auf den entsprechenden Unterseiten zu finden. Die Beantragung einer Unterstützung für ein und dasselbe Vorhaben ist nur in einem Bereich möglich.