Die Förderung von Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe hat zum Ziel, die Auseinandersetzung mit Kultur und die kulturelle Betätigung möglichst Vieler zu fördern sowie Hindernisse in Bezug auf die Teilhabe am kulturellen Leben abzubauen. Es werden Vorhaben unterstützt, welche die eigene und selbstständige kulturelle Betätigung von nicht-professionell im kulturellen Bereich tätigen Personen fördern und so die den Zugang zum kulturellen Leben erleichtern oder ermöglichen. Mit «Vorhaben» sind zeitlich begrenzte Einzelprojekte gemeint. Die Förderung gemäss der Verordnung über das Förderungskonzept zur Stärkung der kulturellen Teilhabe ist subsidiär zu anderen Subventionsbestimmungen des Bundes im Kulturbereich. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
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Letzte Änderung 10.05.2022
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