Im Rahmen eines gemeinsamen Förderschwerpunkts für die Jahre 2025-2028 laden das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) kantonale und kommunale Kultur- und Integrationsförderstellen ein, Projektgesuche für gemeinsame Vorhaben einzureichen. Die Vorhaben sollen gezielt an der Schnittstelle von Kultur- und Integrationsförderung ansetzen und zur Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Migrationsgesellschaft beitragen.
Diese Empfehlungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), dem Bundesamt für Kultur (BAK), der Kulturstiftung Pro Helvetia und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit diversen Akteurinnen und Akteuren erarbeitet.
Das BAK und das SEM setzen im Rahmen ihrer bereits bestehenden Fördergefässe in den Jahren 2025-2028 einen gemeinsamen Förderschwerpunkt zur Unterstützung gemeinsamer Vorhaben von staatlichen Kultur- und Integrationsförderstellen. Unterstützt werden gemeinsame Vorhaben von kantonalen und kommunalen Kultur- und Integrationsförderstellen, die zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen. Die konkreten Förderkriterien entnehmen Sie der Wegleitung.
Interessierte kantonale und kommunale Kultur- und Integrationsförderstellen sind eingeladen, ihre Projektgesuche über die Förderplattform bis 28. Februar 2026 einzureichen.
Letzte Änderung 28.08.2025
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