FAQ J+M Gesucheingabe für Kurse und Lager

Grundlagen Programm J+M

Weitere Grundlagen, Vorgaben, Rahmenbedingungen und Umsetzungshilfen für die Vorbereitung, Bewilligung und Durchführung von J+M-Kursen und -Lagern sind in übersichtlicher Form im J+M-Handbuch dargestellt.

Fristen

Wann muss ein Gesuch spätestens eingegeben werden?

Ein Gesuch kann laufend eingereicht werden, muss aber spätestens drei Monate (90 Tage) vor Beginn des Kurses oder des Lagers bei der Geschäftsstelle J+M vorliegen. Kurzfristig eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Organisation / Trägerschaft

Wer kann J+M-Kurse und -Lager anbieten?

Diejenige Organisation, die einen J+M-Kurs oder ein J+M-Lager anbieten will, muss eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Einzelpersonen können keine J+M-Kurse oder J+M-Lager anbieten.

Muss die Zahlungsverbindung auf den Namen der Organisation/Trägerschaft lauten?

Ja. Sie muss immer auf den Namen der Trägerschaft lauten und darf sich nicht auf den Namen einer Privatperson beziehen. 

J+M-Teilnehmende

Wie wird die Altersgrenze bestimmt?

Massgebend ist der Jahrgang:

  • Wird ein Teilnehmer im Jahr, in dem der Kurs oder das Lager stattfindet, 4 Jahre alt, ist er schon J+M-berechtigt.
  • Wird der Teilnehmer im Jahr, in dem der Kurs oder das Lager stattfindet, 25 Jahre alt, ist er noch J+M-berechtigt.

Sind auch Kinder und Jugendliche J+M-berechtigt, die älter oder jünger als 4 resp. 25 Jahre sind?

Nein. J+M-beitragsberechtigt sind ausschliesslich Kinder/Jugendliche zwischen 4-25 Jahren.

Gibt es eine Mindesteilnehmerzahl für J+M-Kurse und -Lager?

Ja. Bei Kursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5 Kinder resp. Jugendliche, bei Lagern 10 Kinder resp. Jugendliche.

J+M-Leiterin / J+M-Leiter

Kann ein J+M-Kurs oder -Lager ohne J+M-Leitende stattfinden?

Nein. Bei Gesuchseingabe ist zwingend die J+M-Leitung anzugeben. J+M-Leitende tragen die Hauptverantwortung für den Kurs oder das Lager. Kurse oder Lager, welche ohne J+M-Leitung durchgeführt werden, sind nicht beitragsberechtigt. 

Kann ein zertifizierter J+M-Leitender für mehrere Trägerschaften Gesuche einreichen?

Ja. Es muss aber berücksichtigt werden, dass pro Kalenderjahr für die gleiche Zielgruppe maximal zwei J+M-Angebote (J+M-Kurs und/oder J+M-Lager) bewilligt werden. 

J+M-Kurse

Was ist ein J+M-Kurs?

Als J+M-Kurs gilt ein Unterrichtsblock, der in zeitlichen Abständen innert sechs Monaten erteilt wird.
Ein Unterrichtsblock umfasst 10-20 Lektionen. Eine Lektion dauert 45 Minuten.

Wird ein Kursgesuch bewilligt, wenn der Kurs weniger als 10 Lektionen resp. mehr als 20 Lektionen umfasst?

Der Kurs wird nicht bewilligt, wenn er weniger als 10 Lektionen umfasst. Der Kurs wird bewilligt, wenn er mehr als 20 Lektionen umfasst, es werden aber maximal 20 Lektionen entschädigt.

Darf ein Konzert als Schlusspunkt eines Kurses ebenfalls als Lektion angerechnet werden?

Ja, sofern die max. 20 Lektionen noch nicht ausgeschöpft sind, kann das Konzert mit max. 2 Lektionen angerechnet werden.

Wird der reguläre Probebetrieb unterstützt?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen: der Kurs muss projektartig sein, d.h. einen klaren Anfang und Schluss aufweisen (bspw. Erarbeitung eines Repertoires mit Schlusskonzert).

Werden Kurse, die im Ausland stattfinden, unterstützt?

Nein, mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein, das sich am Programm J+M beteiligt.

Können J+M-Kurse an Volks- und Mittelschulen während des Schulunterrichts angeboten werden?

J+M-Kurse können nur dann an Volks- bzw. Mittelschulen angeboten werden, wenn sie ausserhalb der ordentlichen Stundentafel stattfinden.

J+M-Lager

Was ist ein J+M-Lager?

Als J+M-Lager gilt ein zusammenhängender Unterrichtsblock, der in einer Lagergemeinschaft durchgeführt wird und 2-7 Tage dauert. Die gemeinsame Übernachtung der Teilnehmenden ist üblich, aber nicht zwingend. Pro Tag sind im Durchschnitt mindestens 5 Lektionen à 45 Minuten durchzuführen.

Darf ein Konzert als Schlusspunkt eines Lagers ebenfalls als Lektion angerechnet werden?

Ja, sofern das Konzert Lagerbestandteil ist.

Gilt ein zweitägiges Probeweekend ebenfalls als J+M-Lager?

Ja, sofern an beiden Tagen mindestens je 5 Lektionen à 45 Minuten angeboten werden.

Wie wird ein Lagerbeitrag berechnet?

Pro Tag sind in einem Lager mindestens 5 Lektionen à 45 Minuten durchzuführen. Bei Lagern mit Übernachtung gelten der An- und Abreisetag als zwei volle Lagertage, wenn je mindestens 5 Lektionen durchgeführt werden. Bei der Durchführung von 2 bis 4 Lektionen am An- und Abreisetag kann je ein halber Tag angerechnet werden. Für 7 volle Lagertage müssen somit mindestens 35 Lektionen angeboten werden.
Maximal können pro Lager 6 Übernachtungen mit einem Beitrag für Unterkunft und Verpflegung pro Teilnehmenden unterstützt werden.

Kann ein Lager länger als 7 Tage dauern?

Ein Lagergesuch kann bewilligt werden, auch wenn es länger als 7 Tage dauert - es werden aber nicht mehr als 7 volle Tage entschädigt.

Werden Lager, die im Ausland stattfinden, unterstützt?

In der Regel nein, mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein, das sich am Programm J+M beteiligt. Die Durchführung von Lagern im Ausland kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn belegt ist, dass in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein keine geeignete Infrastruktur bezüglich Grösse, Lage und Verfügbarkeit gefunden werden konnte.

Können J+M-Lager während der Schulzeit an Volks- und Mittelschulen angeboten werden?

Ja, grundsätzlich können J+M-Lager unter der Trägerschaft der Schule durchgeführt werden, auch wenn sie während der Schulzeit stattfinden (wie bspw. ein Projektlager).

Begleitpersonen

Kann ein Lager oder ein Kurs durchgeführt werden, wenn die Anzahl Begleitpersonen die Vorgabe unterschreitet?

Nein. Die vorgegebene Anzahl Begleitpersonen darf nicht unterschritten werden und gilt gleichzeitig als Maximum für die Beitragsberechnung.

Können mehr Begleitpersonen eingesetzt werden als gemäss J+M-Vorgabe vorgesehen sind?

Ja. Es können mehr Begleitpersonen als vorgeschrieben eingesetzt werden. Bei der Berechnung des J+M-Beitrages werden zusätzliche Begleitpersonen hingegen nicht berücksichtigt.

Können volljährige Kurs- bzw. Lagerteilnehmende als Begleitpersonen eingesetzt werden?

Ja. Die Zuordnung zu den Kategorien «Teilnehmende» bzw. «Begleitpersonen» muss aber eindeutig sein. Als Begleiter eingesetzte Personen können nicht gleichzeitig als beitragsberechtigte J+M-Teilnehmende anerkannt werden, auch wenn sie im J+M-Alter sind.

Budget

Muss das J+M Budgetformular zwingend ausgefüllt werden?

Ja. Das Budget muss zwingend mittels J+M-Budgetformular eingereicht werden.

Wo kann die Budgetvorlage heruntergeladen werden?

Unter den Anhängen auf der Förderplattform oder unter Angebote J+M / Dokumente auf der J+M-Website.

Wie wird der J+M-Beitrag berechnet?

Der J+M-Beitrag berechnet sich bei J+M-Kursen aufgrund der Anzahl beitragsberechtigter J+M-Teilnehmenden sowie der Anzahl Lektionen. Bei J+M-Lager werden die Anzahl beitragsberechtigter J+M-Teilnehmenden, die Anzahl Lektionen sowie die Anzahl Übernachtungen berücksichtigt. Die Beitragstabellen sind im J+M-Handbuch resp. der Grundmodul-Präsentation erläutert.

Abrechnung und Schlussbericht

Wie sind der Schlussbericht und die Abrechnung bei der Geschäftsstelle J+M einzureichen?

Bitte senden Sie die Abrechnung und den Schlussbericht per E-Mail an jugend-und-musik@rpconsulting.ch. Die Unterlagen müssen unaufgefordert spätestens drei Monate nach Durchführung des Kurses/Lagers bei der Vollzugsstelle eintreffen. Die Abrechnung ist auf der rechten Spalte des J+M-Budgetformulars zu erstellen.

Wie ist vorzugehen, wenn die im Beitragsgesuch genannte Teilnehmerzahl von der Abrechnung abweicht?

Massgebend ist immer die effektive Teilnehmerzahl gemäss Abrechnung. Wenn alle Vorgaben erfüllt werden, wird gegebenenfalls auch ein höherer Beitrag als zugesichert ausgerichtet. Bei einer tieferen Anzahl Teilnehmer erfolgt eine entsprechende Beitragskürzung.

Darf der Trägerschaftsbeitrag in der Abrechnung vom budgetierten Beitrag abweichen?

Ja. Eine Abweichung kann insbesondere aufgrund der Vorgabe der Vollzugsstelle entstehen, dass das Budget ausgeglichen sein soll. Die Trägerschaft übernimmt in der Praxis oft den Fehlbetrag und stellt quasi eine «Defizitgarantie» sicher. Auf eine Obergrenze der Abweichung wird verzichtet.
Besteht eine Defizitgarantie der Trägerschaft, muss sie dies bereits bei Einreichung des Budgets erkenntlich machen, damit die Abrechnung akzeptiert werden kann. Ziel des Programms J+M ist nach Möglichkeit die Senkung der Teilnehmerbeiträge. Dies wird bei Nachfragen entsprechend kommuniziert.

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.09.2022

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Fragen zum Programm J+M:

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Strategische Führung:

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Sektion Kultur und Gesellschaft
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