Die in diesem Bereich vorgesehenen Massnahmen sollen die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und die Gleichstellung der drei Amtssprachen sicherstellen.
Die Sprachenverordnung bestimmt die Sollwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Verwaltungseinheiten und im Kader, die Sprachkompetenzen des Bundespersonals (unterschiedlich je nach Hierarchiestufe) und das Angebot an Sprachausbildungsprogrammen. Die Sprachenverordnung verlangt auch eine Delegierte oder einen Delegierten für Mehrsprachigkeit, zuständig für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.