Amtssprachen und Mehrsprachigkeit

Die in diesem Bereich vorgesehenen Massnahmen sollen die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und die Gleichstellung der drei Amtssprachen sicherstellen.

Die Sprachenverordnung bestimmt die Sollwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Verwaltungseinheiten und im Kader, die Sprachkompetenzen des Bundespersonals (unterschiedlich je nach Hierarchiestufe) und das Angebot an Sprachausbildungsprogrammen. Die Sprachenverordnung verlangt auch eine Delegierte oder einen Delegierten für Mehrsprachigkeit, zuständig für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Letzte Änderung 27.08.2014

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Kontakt

Generalsekretariat EFD - GS-EFD
Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit
Nicoletta Mariolini
Bundesgasse 3
3003 Bern
Telefon + 41 58 462 64 35
Fax + 41 58 463 57 95
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