Das Bundesamt für Kultur fördert die Mehrsprachigkeit in der Schweiz.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften spielt eine tragende Rolle in der Schweizer Sprachenpolitik. Die sprachpolitischen und sprachrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesverfassung verankert. Artikel 4 bestimmt die vier Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), Artikel 18 anerkennt das Prinzip der Sprachenfreiheit, und Artikel 70 definiert die Amtssprachen des Bundes und regelt die Zuständigkeit von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Sprachenpolitik des Bundes.
Das Gesetz und die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind seit 2010 in Kraft. Diese Bestimmungen setzen den Verfassungsauftrag von Artikel 70 der Bundesverfassung um.
Das Gesetz und die Verordnung regeln vier Bereiche:
- den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst;
- die Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs;
- die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone;
- die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Zur besseren Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und aufgrund von zwei parlamentarischen Vorstössen von 2012 (Motion Maire 12.3828 und Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerates 12.3009) hat der Bundesrat am 27. August 2014 die Sprachenverordnung revidiert. Um klare und kohärente gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wurden gleichzeitig die Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen) revidiert.
Am 6. Juli 2016 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer Änderung des Sprachengesetzes. Der Bundesrat will die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule stärken und die Harmonisierung sicherstellen. Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung zum Projekt hat der Bundesrat beschlossen, das Gesetz nicht zu ändern. Er hat das Eidgenössische Department des Innern (EDI) damit beauftragt, die Situation zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) neu zu beurteilen, falls die Harmonisierung des Sprachunterrichts nicht mehr gewährleistet werden könnte.