Das Bundesamt für Kultur fördert die Mehrsprachigkeit in der Schweiz.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften spielt eine tragende Rolle in der Schweizer Sprachenpolitik. Die sprachpolitischen und sprachrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesverfassung verankert. Artikel 4 bestimmt die vier Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), Artikel 18 anerkennt das Prinzip der Sprachenfreiheit, und Artikel 70 definiert die Amtssprachen des Bundes und regelt die Zuständigkeit von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Sprachenpolitik des Bundes.
Das Gesetz und die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind seit 2010 in Kraft. Diese Bestimmungen setzen den Verfassungsauftrag von Artikel 70 der Bundesverfassung um.
Das Gesetz und die Verordnung regeln vier Bereiche:
- den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst;
- die Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs;
- die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone;
- die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Das Bundesamt für Kultur hat die Förderung der Landessprachen und der Verständigung zuletzt im Jahr 2023 evaluiert. Die Resultate sind im Bericht unter dem Reiter «Dokumente» publiziert. Im Jahr 2024 erarbeitet das Bundesamt für Kultur auf Basis der Empfehlungen und im Rahmen der nächsten Förderperiode der Kulturbotschaft das weitere Vorgehen in diesem Bereich.