Auf der Grundlage des Sprachengesetzes SpG (Art. 22) und der Sprachenverordnung SpV (Art. 18 und 25) unterstützt der Bund die Kantone Graubünden und Tessin bei der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Die Finanzhilfen des Bundes an diese zwei Kantone sind bestimmt für:
- die Entwicklung von allgemeinen kantonalen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur (Übersetzung, Publikationen, Sensibilisierung, Unterricht, Projektunterstützung usw.);
- die Unterstützung von Organisationen oder Institutionen, die überregionale Aufgaben zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur wahrnehmen;
- die Förderung der Verlagstätigkeit in der rätoromanisch- und italienischsprachigen Schweiz;
- die Unterstützung der rätoromanischen Printmedien und Verlagstätigkeit;
- die Unterstützung des Osservatorio linguistico della Svizzera italiana bei dessen Recherche- und Fördertätigkeiten bezüglich der italienischen Sprache.