Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur

Auf der Grundlage des Sprachengesetzes SpG (Art. 22) und der Sprachenverordnung SpV (Art. 18 und 25) unterstützt der Bund die Kantone Graubünden und Tessin bei der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Die Finanzhilfen des Bundes an diese zwei Kantone sind bestimmt für:

  • die Entwicklung von allgemeinen kantonalen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur (Übersetzung, Publikationen, Sensibilisierung, Unterricht, Projektunterstützung usw.);
  • die Unterstützung von Organisationen oder Institutionen, die überregionale Aufgaben zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur wahrnehmen;
  • die Förderung der Verlagstätigkeit in der rätoromanisch- und italienischsprachigen Schweiz;
  • die Unterstützung der rätoromanischen Printmedien und Verlagstätigkeit;
  • die Unterstützung des Osservatorio linguistico della Svizzera italiana bei dessen Recherche- und Fördertätigkeiten bezüglich der italienischen Sprache.

Im Jahr 2018 hat der Bund eine externe Evaluation in Auftrag gegeben, um die Wirkung der Finanzhilfe des Bundes an den Kanton Graubünden zur Erhaltung und Förderung der romanischen und italienischen Sprachen und Kultur im Kanton zu prüfen. Die Evaluation dient dem Bundesrat zusätzlich als Grundlage für die Antwort auf das Postulat Semadeni (15.4117) «Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!», (angenommen vom Nationalrat am 28. September 2017).

Zudem kann der Bund Projekte unterstützten, welche die italienische und rätoromanische Sprache ausserhalb des ursprünglichen Gebiets fördern. Für die italienische Sprache werden Projekte gefördert, welche die Sensibilisierung für die italienische Sprache und Kultur zum Ziel haben. Zudem können auch zweisprachige Maturitätsprogramm in Kombination mit Italienisch gefördert werden. Für die rätoromanische Sprache werden Projekte gefördert, welche das Erlernen und Festigen der Sprache ermöglichen oder den Umgang fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf Kinder und Jugendliche. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Clau Dermont
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 467 39 97
Mail

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