Von der Schweiz ratifizierte UNESCO-Übereinkommen

Wenn sich Staaten jenseits von kulturellen und traditionellen Differenzen über gemeinsame Regeln einigen, können sie diese durch ein internationales juristisches Instrument bekräftigen: durch ein Abkommen oder ein Übereinkommen. Die Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) bilden ein Forum, das kulturelle Probleme im weitesten Sinn erörtert, damit gemeinsame Ziele definiert und die internationale Meinung mobilisiert werden kann. Die Schweiz hat mehrere UNESCO-Übereinkommen ratifiziert:

  • Das UNESCO-Übereinkommen über den illegalen Handel mit Kulturgütern (1970) legt die Prinzipien und Regeln fest, die den Handel mit Kulturgütern und deren Status bestimmen. Es beinhaltet und beschreibt eine Reihe von Massnahmen, die der jeweiligen Situation der einzelnen Staaten angepasst werden können. Die Staaten werden ersucht, diese Massnahmen anzuwenden, um die Ausfuhr von Kulturgut zu kontrollieren und den illegalen Kulturgüterhandel einzuschränken. Die Schweiz hat das Übereinkommen im Jahr 2005 ratifiziert.
  • Mithilfe des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972) hat sich die UNESCO zur Aufgabe gemacht, Kultur- und Naturgüter der Welt mit «aussergewöhnlichem universellen Wert» zu erhalten. Als einer der ersten Staaten hat die Schweiz dieses UNESCO-Übereinkommen im Jahr 1975 ratifiziert.
  • Das Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes (2001) schafft völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Kulturerbe unter Wasser und trägt dazu bei, die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung dieses Kulturerbes zu verhindern. Es legt generelle Schutzprinzipien fest, richtet ein internationales Kooperationssystem ein und führt Richtlinien für die praktische Arbeit unter Wasser ein. Das Übereinkommen ist auf alle Gewässer anwendbar. Ein Hauptaugenmerk gilt aber dem Schutz des Kulturerbes in den Meeren.
  • Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003) ist das Pendent zum Welterbe-Übereinkommen und eine Ergänzung zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Begriff immaterielles Kulturerbe bezeichnet die Gesamtheit der Traditionen und Praktiken, die über Generationen hinweg weitergegeben werden und einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln. Angesichts der wachsenden Globalisierung ist das immaterielle Kulturerbe ein besonders wichtiger Faktor im Erhalt der kulturellen Vielfalt.
  • Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) hat zum Ziel, die Bedürfnisse von Kultur und Wirtschaft in einem Gleichgewicht zu halten. Vor dem Hintergrund einer Deregulierung und Liberalisierung der Weltmärkte legt es das Prinzip der einzelstaatlichen Souveränität im Bereich der Kulturpolitik fest.

Letzte Änderung 01.02.2012

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