UNESCO-Welterbe

Bestimmte Kultur- und Naturgüter sind von aussergewöhnlichem universellem Wert und müssen aufgrund ihrer Bedeutung für die gesamte Menschheit unter Schutz gestellt werden. Diese Güter werden auf die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.

Die Liste beruht auf dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Mit dessen Verabschiedung 1972 hat sich die UNESCO den Auftrag gegeben, die Kultur- und Naturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert für die kommenden Generationen zu erhalten. Mehr als 1100 Stätten gelten heute als Welterbe. Das Übereinkommen wurde von nahezu der gesamten Völkergemeinschaft ratifiziert. Die Schweiz war 1975 einer der ersten Unterzeichnerstaaten.

Welterbestätten in der Schweiz

13 Schweizer Stätten wurden auf die Welterbeliste aufgenommen, davon 9 Kulturerbestätten:

Für diese Kulturerbestätten ist das Bundesamt für Kultur zuständig.

Die Schweizer Naturerbestätten Jungfrau-Aletsch (2001), Monte San Giorgio (2003), Tektonikarena Sardona (2008), Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas (2021) liegen in der Zuständigkeit des Bundesamts für Umwelt.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
E-Mail

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