Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes

Das Bild zeigt zwei Taucher, die das Wrack des gesunkenen Dampfschiffs Jura im Bodensee untersuchen und vermessen.
Vermessungsarbeiten am Wrack des 1864 gesunkenen Dampfschiffs «Jura» im Bodensee (TG).
© Amt für Archäologie Thurgau / Global Underwater Explorers Team Bodensee, www.archaeologie.tg.ch

Ein bedeutender Teil des Kulturerbes der Menschheit liegt unter der Wasseroberfläche: Meere und Binnengewässer bergen zahlreiche Zeugnisse der menschlichen Vergangenheit wie etwa versunkene Kulturlandschaften, Siedlungen, Heiligtümer, Hafenanlagen und Schiffswracks. Diese menschlichen Hinterlassenschaften sind von hohem kulturellem Wert, denn sie zeugen von unserer jahrtausendealten Geschichte und sind oft sehr gut erhalten. Das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes schafft völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Kulturerbe unter Wasser und trägt dazu bei, die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung dieses Kulturerbes zu verhindern. 60 Staaten sind dem Übereinkommen bisher beigetreten, die Schweiz hat es 2020 ratifiziert.

Schweizer Seen, Flüsse und Moore bergen ein reiches Kulturerbe aus allen Phasen der Menschheitsgeschichte. Am bekanntesten sind wohl die Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum UNESCO-Weltkulturerbe «Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen» gehören. Mit der Ratifikation des Übereinkommens hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, verantwortungsvoll mit diesem Erbe umzugehen, Zerstörung und Plünderung zu ahnden und den illegalen Handel mit Objekten des Unterwasser-Kulturerbes zu bekämpfen. Von Schiffen, die auf den Weltmeeren unter Schweizer Flagge fahren, darf das Unterwasser-Kulturerbe weder zerstört noch schwer beschädigt werden. Entdeckungen und geplante Tätigkeiten müssen den Behörden gemeldet werden.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) sorgt dafür, dass die Schweiz den Verpflichtungen des Übereinkommens nachkommt.

Letzte Änderung 08.06.2021

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