Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz

Im Jahr 2007 publizierte der Bund den Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz – Situation und Verbesserungsmöglichkeiten». Das Postulat 21.3281 Maret knüpft an den damaligen Bericht an. Es beauftragt den Bundesrat, eine Aktualisierung des Berichts von 2007 vorzunehmen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Der Bundesrat hiess den Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret am 9. Juni 2023 gut. Der Bericht verfolgt drei Ziele:

  • erstens die statistische Erfassung der Kulturschaffenden in Bezug auf Kernpunkte in Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit;
  • zweitens die Berichterstattung zur Umsetzung der Massnahmenempfehlungen von 2007 sowie die Darlegung weiterer seither ergriffener Massnahmen zur Stärkung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden;
  • drittens die Prüfung verschiedener Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden, welche in den letzten Jahren massgeblich von Seiten der Kulturverbände vorgebracht worden sind.

Der Bericht schliesst mit einem Ausblick über die Massnahmen, welche der Bund zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in den nächsten Jahren umsetzen wird.

Das BAK hat 2024 in Zusammenarbeit mit Bundesamt für Sozialversicherungen, Pro Helvetia und den Vertretern der Organisationen von professionellen Kulturschaffenden eine Bedarfsabklärung durchgeführt und Massnahmen präzisiert. Es wird im Frühjahr 2025 die Unterstützung für eine gesamtschweizerisch tätige spartenübergreifende Organisation ausschreiben, welche die Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Sozialsicherheit der Kulturschaffenden anstrebt.

Ultima midada 01.01.2016

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