Im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellen verschiedene Bundesstellen Inventare und Listen zu schützenswerten Bauten und Anlagen. Um die Arbeit von Behörden und Privaten zu erleichtern, stellt das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Zusammenstellung der national eingestuften Objekte zur Verfügung.
Die dem Verzeichnis zugrunde liegenden Inventare und Listen der Bundesstellen haben unterschiedliche Zwecke und Rechtswirkung. In der Regel enthalten sie auch regionale und lokale Objekte. Für das vorliegende Verzeichnis wurden nur die nationalen Objekte berücksichtigt.
Das Verzeichnis bildet die Grundlage für die Bemessung von Finanzhilfen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Es dient zudem als Orientierungshilfe zur Bestimmung von Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung im Sinne von Art. 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG).