Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe

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Das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG, SR 444.1) und die dazugehörige Verordnung (KGTV, SR 444.11) setzen die UNESCO-Konvention von 1970 und von 2001 ins Landesrecht um. Die Ausrichtung von Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes (Art. 14 KGTG) ist eine von zahlreichen Massnahmen des KGTG, um bewegliche Kulturgüter als kulturelles Erbe der Menschheit zu erhalten und vor Diebstahl, Plünderung und Zerstörung zu schützen.

Gesuche um Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes in Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, können schriftlich (Post oder E-Mail) mit dem revidierten «Antragsformular Finanzhilfen» (Stand Februar 2023) bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer eingereicht werden.

Finanzhilfegesuche für die Ausschreibungsperiode 2023 sind vor Durchführung der beabsichtigten Vorhaben bis zum 30. Juni 2023 einzureichen. Gesuche für Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter können bis zu den beiden Stichtagen 31. März 2023 respektive 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Informationen sind der «Wegleitung Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes» und der Rubrik «Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe Ukraine» zu entnehmen.

Die Vergabe von Finanzhilfen erfolgt unter Beachtung dieses Leitbilds sowie der Weisungen über die Prioritäten zur Vergabe von Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 15. Dezember 2015. Es werden vorrangig Projekte berücksichtigt, die Vertragsstaaten betreffen, mit denen eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut gemäss Art. 7 KGTG in Kraft ist. Mit dem Ziel einer möglichst hohen und langfristigen Effektivität der Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes werden insbesondere Projektanträge zwischen 80'000 CHF und 100'000 CHF begrüsst.

Letzte Änderung 15.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
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