Finanzhilfen zur Erhaltung der beweglichen ukrainischen Kulturgüter

Lieferung von Verpackungsmaterial ans Museum für Westeuropäische und Orientalische Kunst in Odesa, Ukraine.

Das kulturelle Erbe der Ukraine ist durch die russische militärische Aggression besonders stark von Zerstörung, Plünderung und illegalem Transfer bedroht. Gesuche für Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter sind für die Ausschreibungsperiode 2025 vor Durchführung der beabsichtigten Vorhaben bis zum 31. Mai 2025 einzureichen.

Grafik Website FS KGT_DE

Es können folgende zwei Arten von Finanzhilfen gewährt werden:

  • Finanzhilfen für Museen oder ähnliche Institutionen in der Schweiz: Für die vorübergehende treuhänderische Aufbewahrung und konservatorische Betreuung von gefährdeten Kulturgütern aus der Ukraine (TYP A).
  • Finanzhilfen für Projekte internationaler Organisationen, Institutionen oder Privater: Für die Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Ukraine, wobei insbesondere Projekte finanziert werden, mit dem Ziel, die Zerstörung, Plünderung oder den Diebstahl von Kulturgütern vor Ort zu verhindern (TYP B).
     

Die Finanzhilfen werden in Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a und b Kulturgütertransfergesetz (KGTG, SR 444.1) ausgerichtet.

Die Finanzhilfegesuche können schriftlich (Post oder E-Mail) mittels nachfolgender «Antragsformulare Finanzhilfen» bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer eingereicht werden:

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Letzte Änderung 03.04.2025

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 03 25
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