Die Ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats ICOM stellen einen konkreten Massstab für die erforderlichen Sorgfaltspflichten dar.
Sie halten in Ziffer 2.3 für Provenienz und Sorgfaltspflicht insbesondere folgendes fest:
„Vor einem Erwerb muss jede Anstrengung unternommen werden, um sicherzustellen, dass die zum Kauf, zur Leihe, zum Tausch, als Geschenk bzw. als Legat angebotenen Objekte oder Exemplare nicht gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem dritten Land (einschliesslich dem des Museums) ausgeführt wurden, in dem sie möglicherweise in legalem Besitz waren. In dieser Hinsicht muss mit aller gebotenen Sorgfalt versucht werden, die vollständige Provenienz des betreffenden Objekts zu ermitteln und zwar von seiner Entdeckung oder Herstellung an.“
Letzte Änderung 17.11.2014
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