Internationale Grundlagen
Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweizerische Eidgenossenschaft bei der Aufarbeitung von Raubkunst in Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933–1945).
Am 3. Dezember 1998 verabschiedete der Bund zusammen mit 43 weiteren Staaten die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» (Washingtoner Richtlinien). Damit erklärte die Schweiz, dass sie der Realisierung von «gerechten und fairen Lösungen» in Fällen von Raubkunst grosse Bedeutung zumisst.
Auch die Erklärungen der nachfolgenden Konferenzen in Vilnius (2000) und Terezín (2009) hat die Eidgenossenschaft mitbeschlossen.
Washingtoner Richtlinien, 3. Dezember 1998
Die Washingtoner Richtlinien wurden im Rahmen der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust verabschiedet, die am 3. Dezember 1998 in Washington, D.C. stattgefunden hat.
Best Practices zu den Washingtoner Richtlinien, 5. März 2024
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Washingtoner Richtlinien hat das U.S. Departement of State die Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art veröffentlicht. Diese Best Practices sind rechtlich unverbindlich. Sie wurden im Bewusstsein verfasst, dass es unterschiedliche Rechtssysteme gibt und dass Staaten im Rahmen ihrer eigenen Rechtsordnung und Gesetze handeln.
Erklärung von Vilnius, 5. Oktober 2000
Das Vilnius International Forum on Holocaust Era Looted Cultural Assets fand unter der Schirmherrschaft des Europarats von 3. bis 5. Oktober 2000 in Litauen statt, anlässlich dessen 38 Staaten die Erklärung von Vilnius verabschiedeten.
Erklärung von Terezín, 30. Juni 2009
Vom 26. bis 30. Juni 2009 fand in Prag die internationale Konferenz zu Holocaust Era Assets statt. In diesem Rahmen verabschiedeten 46 Staaten die Erklärung von Terezín.
Neuer Bericht zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien, 5. März 2024
Die World Jewish Restitution Organization und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany veröffentlichten am 5. März 2024 einen neuen Bericht zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien in verschiedenen Ländern. Der Schweiz werden wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Washingtoner Richtlinien zugeschrieben.