Internationale Grundlagen

Auf internationaler Ebene hat sich die Schweizerische Eidgenossenschaft im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten aktiv an der Ausarbeitung und Verabschiedung der «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» (Washingtoner Richtlinien) beteiligt. Damit hat die Eidgenossenschaft erklärt, dass sie der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik und der Erreichung von gerechten und fairen Lösungen im Raubkunstbereich grosse Bedeutung zumisst.

Sodann hat die Eidgenossenschaft an zwei zwischenstaatlichen Folgekonferenzen (Vilnius 2000 und Prag-Terezin 2009) teilgenommen und die entsprechenden Erklärungen mitverabschiedet. Der nach wie vor bestehende Bedarf zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien wurde an beiden Folgekonferenzen erneut bekräftigt.

Zum besseren Verständnis der internationalen Grundlagen im Bereich NS-Raubkunst erarbeiteten das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI, Bundesamt für Kultur) und das Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, Politische Direktion) in Zusammenarbeit mit den Kantonen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, EDK) und den Museumsverbänden (Verband der Museen der Schweiz, VMS; Vereinigung Schweizer Kunstmuseen, VSK) im Auftrag des Bundesrates eine Erläuterung der Washingtoner Richtlinien und der Erklärungen von Vilnius und Terezin:

Letzte Änderung 03.04.2024

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