Gerechte und faire Lösungen

Die von der Schweizer Eidgenossenschaft mitverabschiedeten nicht bindenden «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» von 1998 (Washingtoner Richtlinien) sehen für Restitutionsforderungen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst die Erreichung gerechter und fairer Lösungen zwischen den Vorkriegseigentümern oder deren Erben und den heutigen Besitzern vor.

Das nachfolgende Merkblatt wurde im Auftrag des Bundesrats vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI, Bundesamt für Kultur) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, Politische Direktion) in Zusammenarbeit mit den Kantonen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, EDK) und den Museumsverbänden (Verband der Museen der Schweiz, VMS; Vereinigung Schweizer Kunstmuseen, VSK) erarbeitet.

Das Merkblatt enthält Faktoren, die zur Erreichung von gerechten und fairen Lösungen bei Restitutionsforderungen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst beitragen können.

Letzte Änderung 18.03.2019

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