Koproduktionen
Eine Koproduktion entsteht, wenn Produzent/innen verschiedener Länder einen Vertrag abschliessen, um gemeinsam einen Film zu finanzieren und herzustellen. Weitere Informationen finden unter diesem Link:
Eine Koproduktion entsteht, wenn Produzent/innen verschiedener Länder einen Vertrag abschliessen, um gemeinsam einen Film zu finanzieren und herzustellen. Weitere Informationen finden unter diesem Link:
Das BAK stellt auf Gesuch hin ein Ursprungszeugnis für Schweizer Filme aus. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Dienst Filmförderung
+41 58 463 91 10
Patrizia Pesko
Leitung Dienst
E-Mail : patrizia.pesko@bak.admin.ch
Karin Vollrath
Stellvertretende Leitung
Spielfilm
E-Mail : karin.vollrath@bak.admin.ch
Anne Dubreuil
Dokumentarfilm
E-Mail : anne.dubreuil@bak.admin.ch
Chiara Monaco
Animationsfilm
Kurzfilme Spielfilm
Postproduktion
Transmediale Projekte
E-Mail : chiara.monaco@bak.admin.ch
Corinne Steiner
Filmstandortförderung FiSS
Minoritäre Koproduktionen
E-Mail : corinne.steiner@bak.admin.ch