Kinoförderung

Registrierte Schweizer Kinounternehmen, die Schweizer Filme und anerkannte Gemeinschaftsproduktionen zeigen, werden vom Bund im Rahmen der erfolgsabhängigen Filmförderung gefördert (siehe auch → Finanzhilfen zur Förderung des Schweizer Filmschaffens). Kinounternehmen, die kontinuierlich ein vielfältiges Filmprogramm zeigen (Arthouse-Kinos), können nach Massgabe ihres Beitrags zur Angebotsvielfalt mit Finanzhilfen gefördert werden (Förderung der Angebotsvielfalt). Die Förderung wird in der Regel im Frühjahr vom BAK ausgeschrieben. Gesuche können nur von registrierten Kinounternehmen innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist gestellt werden [Anhang 2 zur FiFV Ziffer 2.1.1. Es können nur private Betreiber von Kinos gefördert werden [Art. 17 Abs. 1 FiFV].

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Letzte Änderung 12.11.2017

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