Unvorhergesehenes
Im Budget für die Auszahlung wird in der Regel eine Reserve von 5 % für Unvorhergesehenes akzeptiert (siehe → Auszahlung). Diese Reserve kann durch Rückstellungen auf Honoraren und Verwaltungskosten der Produktion oder durch Drittmittel finanziert werden. Wird die Reserve für Mehrkosten verwendet, so ist der Aufwand in der Projektbuchhaltung als solcher zu erfassen und in der Abrechnung zu begründen. Wird die Reserve nicht oder nicht vollständig verbraucht, so ist es zulässig, in der Abrechnung (siehe → Abrechnung) allfällige Rückstellungen aufzulösen und so die effektiven Projektkosten abzugelten. Ein verbleibender Überschuss ist proportional zu den Finanzierungsanteilen zu verteilen. Ein allfälliger Teilungsvorschlag der Produktion muss den Finanzierungsanteilen der Förderer entsprechen und von diesen genehmigt werden. Das BAK kann einen Finanzierungsüberschuss mit der letzten Rate verrechnen. (Siehe auch → Rechnungsablage, → Rechenschaftspflicht und → Projektänderungen)
Letzte Änderung 12.11.2017