Expertinnen und Experten des Bundes

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Kapitell der Stadtkirche St. Nikolaus in Frauenfeld (TG) während der Restaurierung.
© BAK / Foto Bernhard Furrer

Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterhält ein Netzwerk unabhängiger Expertinnen und Experten, das in der ganzen Schweiz die Qualität der Arbeiten in der Archäologie und zur Erhaltung des baukulturellen Erbes sicherstellt.

Das Netzwerk besteht aus Expertinnen und Experten aus zahlreichen Fachgebieten: von der prähistorischen Archäologie bis zur Erhaltung moderner Bauten, von der Restaurierung von Wandgemälden bis zur Bauphysik, vom konstruktiven Ingenieurbau bis zum Kulturerberecht.
Die Expertinnen und Experten beraten und unterstützen die Kantone bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Denkmälern und Ortsbildern oder bei der Erforschung und Sicherung archäologischer Relikte.
Für die Kantone ist diese Dienstleistung des Bundes kostenlos. Das BAK ermöglicht den kantonalen Fachstellen Zugang zu den neusten Erkenntnissen in Archäologie, Denkmalpflege und gebauter Umwelt.

Liste der Expertinnen und Experten des Bundes

Die Liste der Expertinnen und Experten des Bundes steht den Kantonen zur Verfügung und vermittelt einen Überblick über die empfohlenen Fachpersonen und ihre Spezialgebiete. Die Liste ist nicht abschliessend und die Kantone können bei ihrer Anfrage weitere Spezialistinnen und Spezialisten vorschlagen.

Gutachtensauftrag

Der Gutachtensauftrag wird auf Anfrage der Kantone durch das BAK über das Onlineportal ARCO vergeben. Der Auftrag umfasst die Untersuchung einer spezifischen Frage, eine Stellungnahme sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen. Beim Abschluss des Auftrags legt die Expertin oder der Experte dem BAK einen ausführlichen Bericht vor. Dieser wird geprüft und anschliessend der kantonalen Fachstelle übermittelt, um diese bei ihrem Entscheid zu beraten.

Auftragsdauer

Die Auftragsdauer hängt von der Art des Auftrags ab. Die Aufträge sind jedoch auf höchstens 3 Arbeitstage beschränkt (in Sonderfällen ausnahmsweise 5 Arbeitstage) und müssen innerhalb von zwei Jahren nach Vergabe ausgeführt werden. Unbefristete oder wiederkehrende Expertenberatungen – beispielsweise eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Stiftung oder Arbeitsgruppe – sind nicht zulässig.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
E-Mail

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