Unternehmen, die anrechenbare Filme über ihre Fernseh- und Abrufdienste anbieten, müssen sich beim Bundesamt für Kultur registrieren. Das entsprechende Register ist öffentlich und kann im Link weiter unten eingesehen werden. Nicht öffentlich ist die Information, ob die eingetragenen Unternehmen auch der Quoten-, der Investitions- und der Meldepflicht unterstehen oder von ihr ausgenommen sind.