Register

Unternehmen, die anrechenbare Filme über ihre Fernseh- und Abrufdienste anbieten, müssen sich beim Bundesamt für Kultur registrieren. Das entsprechende Register ist öffentlich und kann im Link weiter unten eingesehen werden. Nicht öffentlich ist die Information, ob die eingetragenen Unternehmen auch der Quoten-, der Investitions- und der Meldepflicht unterstehen oder von ihr ausgenommen sind.     Detaillierte Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgeschaltet.

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Letzte Änderung 02.04.2024

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Kontakt

Erdem Karademir
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Camille Bressoud
Sachbearbeiterin
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Leiter Dienst Auswertung und Angebotsvielfalt:
Matthias Bürcher
E-Mail

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https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/fqiv/register.html