Ab 2024 müssen Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten 4% ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren. Ausserdem müssen mindestens 30% der auf Abruf angebotenen Filme europäisch sein. Alle Unternehmen, die von diesen Pflichten betroffen sind, reichen jährlich Informationen zu ihren Umsätzen, zu ihren Investitionen und zu ihrem Filmangebot ein und belegen diese Angaben. Diese jährliche Berichterstattung erfolgt über die Förderplattform FPF:
Zunächst muss über den Button «Registrieren» ein FPF-User beantragt werden. Falls Sie bereits einen FPF-User für die Registrierung Ihres Unternehmens generiert haben, können Sie auch diesen verwenden. Anschliessend kann auf das Gesuch «Berichterstattung Quoten- und Investitionspflicht» zugegriffen werden (Laufende Ausschreibungen nach Bereich -> Registrierungen). Jeweils bis zum 30. April des Folgejahres muss dieses FPF-Gesuch ausgefüllt und vollständig eingereicht werden.
Im Kapitel 4 der praktischen Hinweise, welche weiter unten in der Box «Dokumente» heruntergeladen werden können, finden Sie detaillierte Informationen zur Berichterstattung. Für Fragen oder Beratungen können Sie uns gerne kontaktieren.
Letzte Änderung 20.12.2024
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