Das Bundesamt für Kultur veröffentlicht regelmässig Resultate und Analysen zur Umsetzung der Investitions- und Quotenpflicht. Es veröffentlicht die Namen der Unternehmen und Abrufdienste, welche die Quotenpflicht erfüllen oder nicht erfüllen. Das BAK publiziert auch den Gesamtbetrag der Investitionen der Unternehmen, die Fernseh- und Abrufdienste anbieten, nach Art der Ausgaben, den Gesamtbetrag der auf die folgenden Jahre übertragenen Investitionen, den Gesamtbetrag der eingenommenen Ersatzabgaben nach Ablauf der vierjährigen Investitionsperiode und deren Verwendung.