Registrierung

Unternehmen, die anrechenbare Filme über ihre Fernseh- und Abrufdienste anbieten, müssen sich über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur registrieren. Für Unternehmen, die bereits 2023 bestehen, ist die Frist für die Registrierung der 31. März 2024. Später gegründete Unternehmen, welche die entsprechenden Bedingungen erfüllen, sind mit Beginn ihrer Aktivität registrierungspflichtig und müssen sich innert 30 Tagen registrieren.

Das Registrierungsformular auf FPF ist über den folgenden Link abrufbar:

Zunächst muss über den Button «Registrieren» ein FPF-User beantragt werden. Anschliessend kann auf das Registrierungsgesuch betreffend Quoten- und Investitionspflicht zugegriffen werden (Laufende Ausschreibungen nach Bereich -> Registrierungen).

Im Kapitel 3 der Praktischen Hinweise FQIV sind alle für die Registrierung relevanten Themen im Detail beschrieben.

Fachkontakt
Letzte Änderung 16.02.2024

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Sachbearbeiterin
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Leiter Dienst Auswertung und Angebotsvielfalt:
Matthias Bürcher
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