Audiodeskription [Art. 65 Abs. 3]

Die Auflage wird verfügt für lange Dokumentarfilme, die insgesamt mit über 125 000 Franken vom Bund gefördert wurden und lange Spielfilme, die mit über 300 000 Franken gefördert wurden. Audiodeskription ist das hörbare Beschreiben von visuellen Eindrücken. Dabei werden visuelle Elemente eines Filmes wie Orte, Landschaften, Kamerabewegungen in einem Text beschrieben und während den Dialogpausen eines Films wiedergegeben. Im Film wird dieser Text hörbar gemacht. Die Audiodeskription muss technisch so vorliegen, dass eine professionelle Vorführung möglich ist. Die Cinémathèque Suisse bestätigt das Vorliegen bei Hinterlegung der → Archivkopie. Bei der Erstellung einer Audiodeskription ist die Mitwirkung von sehbehinderten Personen entscheidend. Die technische Umsetzung der Audiodeskription wird von spezialisierten Unternehmen im In- und Ausland vorgenommen. Die Kosten für Audiodeskription und Untertitelung für Hörbehinderte sind im Herstellungsbudget anrechenbar (siehe → anrechenbare Kosten). Für die Verleihförderung von Schweizer Filmen und anerkannten Koproduktionen mit Schweizer Regie sind diese Kosten anrechenbar, soweit die entsprechenden Massnahmen nicht bereits im Rahmen der Herstellungsförderung budgetiert wurden.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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