Gemäss SpG (Art. 16) und SpV (Art. 10kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen zur Förderung von Projekten und neuer didaktischer Konzepte für den Unterricht in der zweiten oder dritten Landessprache gewähren (in den meisten Kantonen handelt es sich hierbei um das Italienische). Die Finanzhilfen können auch für Projekte zur Förderung des Erwerbs einer Landessprache mittels zweisprachigem Unterricht gesprochen werden oder zur Förderung der Kenntnisse der lokalen Landessprache für fremdsprachige Kinder vor deren Primarschuleintritt.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordiniert die Verteilung die Finanzhilfen.
Die Ausschreibung für die Unterstützung von Vorhaben ist ab Anfang Dezember online. Gesuche für Unterstützungsbeiträge müssen zwingend über die Förderplattform FPF eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen endet am 31. Januar.