Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz
Ziele der Förderung
Die Präsenz der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz soll verstärkt werden. Das Ziel ist die Erhöhung des Stellenwerts des Italienischen in den Schulen und ein breiteres bilinguales Angebot. Dadurch soll auch die italophone Diaspora gefördert werden.
Fördergrundlagen
Antragsteller
Vorhaben können durch folgende Institutionen eingereicht werden:
- Kantonale Bildungsdirektionen
- Öffentliche obligatorische Schulen
- Mittelschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Anerkannte Privatschulen
Voraussetzungen für die Förderung
Projekte im Bereich Kultur und Sensibilisierung für die italienische Sprache
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- sich an eine bestimmte Zielgruppe richten;
- im Bildungsbereich stattfinden;
- über eine angemessene organisatorische und finanzielle Struktur verfügen;
- auf einer soliden fachlichen Grundlage beruhen.
Zweisprachige Maturitätsprogramme in Kombination mit Italienisch
Zweisprachige Maturitätsprogramm mit Italienisch müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ausserhalb der italienischen Schweiz stattfinden;
- über eine angemessene organisatorische und finanzielle Struktur verfügen;
- auf einer soliden fachlichen Grundlage beruhen.
Einreichung Gesuch
Gesuche müssen über die Förderplattform des BAK im Rahmen der Ausschreibung «Vorhaben zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz» deponiert werden. Gesuche können vom 1. Januar bis am 31. Oktober eingereicht werden.
Kriterien für Beurteilung BAK
Eingereichte Gesuche werden durch das BAK gemäss geltender Verordnung und nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Inhaltliche und fachliche Qualität
- Relevanz in Bezug auf Ziele des Bundes
Finanzhilfe
- Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
- Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 70 Prozent der Kosten und maximal 100'000 pro Vorhaben.
- Für die Finanzierung von Projekten bezüglich zweisprachige Maturitätsprogramm gelten spezielle Konditionen (siehe Wegleitung)
Entscheid BAK
Mit einem Entscheid des BAK kann zwei Monate nach Einreichung des Gesuchs gerechnet werden.
Für detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien konsultieren Sie bitte die Wegleitung: