Gemäss SpG (Art. 16) und SpV (Art. 11) kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) gewähren. Insbesondere auch, wenn diese das Ziel verfolgen, die Weiterbildung der Lehrpersonen zu verbessern und neue Lehrmittel zu entwickeln. Für Personen mit Migrationshintergrund und Anderssprachige sind gute Kenntnisse der Erstsprache entscheidend für den Erwerb der lokalen Landesprache. Die Förderung dieser Art von integriertem Unterricht begünstigt somit gleichzeitig das Erlernen der Erstsprache und die Kompetenzen in einer Landessprache.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordiniert die Verteilung die Finanzhilfen.
Die Ausschreibung für die Unterstützung von Vorhaben ist ab Anfang Dezember online. Gesuche für Unterstützungsbeiträge müssen zwingend über die Förderplattform FPF eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen endet am 31. Januar.