Untertitelung für Hörbehinderte [Art. 65 FiFV]

Die Auflage, Untertitel für Hörbehinderte herzustellen, wird verfügt für lange Dokumentarfilme, die insgesamt mit über 125 000 Franken, und lange Spielfilme, die insgesamt mit über 300 000 Franken vom Bund gefördert wurden. Untertitel für hörbehinderte Personen liefern schriftliche Informationen zu den Bildern sowie zu den Umgebungsgeräuschen eines Films. Diese Untertitel müssen technisch so vorliegen, dass eine professionelle Vorführung möglich ist. Die Cinémathèque Suisse bestätigt das Vorliegen bei Hinterlegung der → Archivkopie. Die Kosten für Audiodeskription und Untertitelung für Hörbehinderte sind im Herstellungsbudget anrechenbar (siehe → anrechenbare Kosten). Für die Verleihförderung von Schweizer Filmen und anerkannten Koproduktionen mit Schweizer Regie sind diese Kosten anrechenbar, soweit die entsprechenden Massnahmen nicht bereits im Rahmen der Herstellungsförderung budgetiert wurden.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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