J+M-Leitende

Als J+M-Leiter oder J+M-Leiterin sind Sie berechtigt, J+M-Kurse und J+M-Lager zu leiten. Die Ausbildung dazu erfolgt in drei Modulen.

Zulassungskriterien für J+M-Leiter*innen

Es werden sowohl Profi- als auch Laienmusiker*innen zur Ausbildung als J+M-Leiter*in zugelassen. Die Bewerber*innen müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

•    Volljährigkeit; künftige J+M-Leiter*innen können die J+M-Ausbildung frühestens in dem Jahr absolvieren, in welchem sie das 18. Altersjahr erreichen.
•    Wohnsitz in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein oder schweizerische bzw. liechtensteinische Staatsangehörigkeit.
•    Bereitschaft zur regelmässigen Tätigkeit als J+M-Leiter*in sowie zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung.

J+M-Bewerber*innen verfügen über folgende Kompetenzen:

•    Fundierte instrumentale bzw. gesangliche Fähigkeiten
•    Gute Kenntnisse der Musik-Literatur innerhalb der eigenen Sparte
•    Aktive Tätigkeit im jeweiligen stilistischen Umfeld
•    Erfahrung mit musikalischer oder anderweitiger Leitungstätigkeit (als Lehrperson, Begleitperson o.ä.) mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen (mind. ein Nachweis)

Die J+M-Bewerber*innen belegen im Antrag zur Zulassung als J+M-Leiter*in, dass sie die erforderlichen Kompetenzen erfüllen (Nachweis über absolvierte oder laufende Aus- und Weiterbildungen, musikalische Tätigkeiten und Leitungserfahrung mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen). Bei entsprechenden fachlichen Qualifikationen sind im Rahmen der Ausbildung als J+M-Leiter*in Dispensationen vom Musik- bzw. Pädagogikmodul möglich.

Bewerbungsverfahren 

Bewerbung um Zulassung JM

Sie können auf dem Portal einen Antrag um Zulassung als J+M-Leiter*in stellen:

Ihr Dossier muss folgende Unterlagen enthalten:

• Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung
• Übersicht über die bisherigen musikalischen (Leitungs-)Tätigkeiten
• Referenzauskunft
• Motivationsschreiben
• Fakultativ: Ton- oder Videodokument einer Unterrichts-, Übungs- oder Auftrittssequenz

Der Antrag wird anschliessend automatisch an die zuständige Expertin/den zuständigen Experten weitergeleitet. 

Die Expertinnen und Experten beurteilen die Bewerbung und leiten diese mit einer Empfehlung an die Geschäftsstelle J+M weiter. Die Geschäftsstelle J+M entscheidet anschliessend über die Zulassung.

Nach dem Zulassungsentscheid können Sie sich auf dem Portal J+M für die J+M-Ausbildungsmodule anmelden.

Zu den Aufgaben eines J+M-Leitenden gehören:
• Einreichung der Gesuchsunterlagen für J+M-Kurse und J+M-Lager beim BAK
• Organisation und Durchführung der J+M-Kurse oder J+M-Lager
• Gewährleistung der Sicherheit der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
• Sachgerechte Instruktion und Einsatz von Begleitpersonen
• Verfassen des Schlussberichts und der Abrechnung

Letzte Änderung 06.12.2022

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Kontakt

Fragen zum Programm J+M:

Geschäftsstelle J+M :
Programm J+M
c/o RPC
Helvetiastrasse 7
3005 Bern
Telefon +41 31 521 46 02
E-Mail

Strategische Führung:

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 49 51
E-Mail

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Coronavirus

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/sprachen-und-gesellschaft/musikalische-bildung/herzlich-willkommen-beim-programm-jugend-und-musik/programm-j-m.html