Als J+M-Leiter oder J+M-Leiterin sind Sie berechtigt, J+M-Kurse und J+M-Lager zu leiten. Die Ausbildung dazu erfolgt in drei Modulen.
Zulassungskriterien für J+M-Leiter*innen
Es werden sowohl Profi- als auch Laienmusiker*innen zur Ausbildung als J+M-Leiter*in zugelassen. Die Bewerber*innen müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• Volljährigkeit; künftige J+M-Leiter*innen können die J+M-Ausbildung frühestens in dem Jahr absolvieren, in welchem sie das 18. Altersjahr erreichen.
• Wohnsitz in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein oder schweizerische bzw. liechtensteinische Staatsangehörigkeit.
• Bereitschaft zur regelmässigen Tätigkeit als J+M-Leiter*in sowie zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung.
J+M-Bewerber*innen verfügen über folgende Kompetenzen:
• Fundierte instrumentale bzw. gesangliche Fähigkeiten
• Gute Kenntnisse der Musik-Literatur innerhalb der eigenen Sparte
• Aktive Tätigkeit im jeweiligen stilistischen Umfeld
• Erfahrung mit musikalischer oder anderweitiger Leitungstätigkeit (als Lehrperson, Begleitperson o.ä.) mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen (mind. ein Nachweis)
Die J+M-Bewerber*innen belegen im Antrag zur Zulassung als J+M-Leiter*in, dass sie die erforderlichen Kompetenzen erfüllen (Nachweis über absolvierte oder laufende Aus- und Weiterbildungen, musikalische Tätigkeiten und Leitungserfahrung mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen). Bei entsprechenden fachlichen Qualifikationen sind im Rahmen der Ausbildung als J+M-Leiter*in Dispensationen vom Musik- bzw. Pädagogikmodul möglich.