Ausbildung zur J+M-Leiterin / zum J+M-Leiter

Eine Ausbildung – Drei Module

Das Programm J+M bildet Leitende aus, die Kinder und Jugendliche im Rahmen von J+M-Kursen und J+M-Lagern in Musik unterrichten und ihnen Freude an der Musik vermitteln. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Modulsystems. Angehende J+M-Leitende absolvieren ein Grundmodul sowie je ein Modul in Pädagogik und Musik.

Graphische Darstellung der J+M Ausbildung

Bei entsprechenden fachlichen Voraussetzungen können J+M-Leitende vom Besuch des Musik- bzw. Pädagogikmoduls dispensiert werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsmodule wird ein Zertifikat mit spartenspezifischem Zusatz zuhanden der J+M-Leitenden ausgestellt. Dieses berechtigt zur Leitung von entsprechenden J+M-Kursen und J+M-Lagern.

Bevor sich künftige J+M-Leitende für ein Modul anmelden können, müssen sie auf dem Portal J+M einen Antrag um Zulassung als Leiter*in stellen. Die Zulassungsbestätigung wird den Bewerber*innen nach erfolgter Prüfung direkt via Portal zugestellt.

Grundmodul

Das Grundmodul befähigt die Teilnehmenden, die J+M-Kurse und J+M-Lager ziel- und vorgabekonform umzusetzen. Das Grundmodul ist als Pflichtmodul von allen zukünftigen J+M-Leitenden zu besuchen. Das Grundmodul dauert 1 Tag, wird von der Vollzugstelle durchgeführt und ist kostenfrei

Musikmodul

Im Musikmodul werden insbesondere die Musizierpraxis und entsprechende musikpädagogische Konzepte vertieft. Die Musikmodule sind spartenspezifisch und können bspw. in Form von instrumentenspezifischen, vokalen oder stilbezogenen Workshops stattfinden. Das Musikmodul dauert max. 3 Tage.

Pädagogikmodul

Im Pädagogikmodul werden allgemeine pädagogische Grundkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung von J+M-Kursen und J+M-Lagern mit Kindern und Jugendlichen vermittelt. Das Pädagogikmodul dauert 2-3 Tage.

Fachkontakt
Letzte Änderung 13.03.2023

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Kontakt

Fragen zum Programm J+M:

Geschäftsstelle J+M :
Programm J+M
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3005 Bern
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Strategische Führung:

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Sektion Kultur und Gesellschaft
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3003 Bern
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Coronavirus

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/sprachen-und-gesellschaft/musikalische-bildung/herzlich-willkommen-beim-programm-jugend-und-musik/programm-j-m/ausbildung-j-m-leiterin---zum-j-m-leiter.html