Unter dem Begriff Kulturgüterschutz können alle Massnahmen zum Schutz und Erhalt von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust verstanden werden. Auf Bundesebene ist der Kulturgüterschutz in die folgenden Bereiche gegliedert.
Der Schutz der beweglichen Kulturgüter vor illegalem Handel und die Förderung des Erhalts des beweglichen kulturellen Erbes gestützt auf die UNESCO-Konvention 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur.