Kulturgüterschutz

Unter dem Begriff Kulturgüterschutz können alle Massnahmen zum Schutz und Erhalt von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust verstanden werden. Auf Bundesebene ist der Kulturgüterschutz in die folgenden Bereiche gegliedert.

Der Schutz der beweglichen Kulturgüter vor illegalem Handel und die Förderung des Erhalts des beweglichen kulturellen Erbes gestützt auf die UNESCO-Konvention 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur.

Die Bewahrung und der Erhalt des baukulturellen Erbes, die Denkmalpflege, stützt sich auf das Übereinkommen der UNESCO vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt und wird auf Bundesebene von der Sektion Baukultur des Bundesamtes für Kultur sichergestellt.

Der Schutz des beweglichen und unbeweglichen Kulturguts vor bewaffneten Konflikten sowie Naturkatastrophen stützt sich hauptsächlich auf das Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 und wird auf Bundesebene vom Fachbereich Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) sichergestellt.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 03 25
E-Mail

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
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Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
3003 Bern
Telefon +41 58 462 50 11
E-Mail

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