Konzept Transitplätze für ausländische Fahrende
Anhörung und öffentliche Mitwirkung gemäss Artikel 19 RPV
Das Konzept «Transitplätze» ist ein Raumplanungskonzept im Sinne von Artikel 13 Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700). Es stellt eine Grundlage für die Planung von Halteplätzen für fahrende Minderheiten aus dem Ausland dar. Durch die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen und die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit soll eine Verbesserung hinsichtlich Zahl und Nutzung der verfügbaren Halteplätze erreicht werden.
Das Konzept weist für die gesamte Schweiz, unterteilt in sieben Planungsregionen, den Bedarf an Transitplätzen bzw. Stellplätzen aus. Es enthält Planungsgrundsätze, Massnahmen des Bundes und Empfehlungen zur Umsetzung des Konzepts durch die Kantone und Gemeinden. Der Erläuterungsbericht erklärt Anlass und Ablauf der Konzepterarbeitung und enthält ergänzende Informationen zu Zielen, Leitvorstellungen und Planungsgrundsätzen des Konzepts, zur Herleitung des Bedarfs und zu den Massnahmen und Empfehlungen.
Anhörung und öffentliche Mitwirkung
Zum Entwurf des Konzepts Transitplätze führen das BAK und das ARE eine Anhörung und öffentliche Mitwirkung gemäss Artikel 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) durch. Aufgrund der allgemeinen und nicht räumlich konkreten Inhalte des Konzeptteils wird neben der Publikation im Bundesblatt auf weitere Anzeigen in kantonalen oder regionalen amtlichen Publikationsorganen verzichtet. Die kantonalen Fachstellen für Raumplanung haben keine speziellen Massnahmen für die Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Artikel 19 Absatz 1 und 2 RPV zu treffen. Die Mitwirkung wird im Bundesblatt, Ausgabe vom XX. 2024, veröffentlicht (LINK einfügen).
Die Stellungnahmen der Kantone sollen eine Einschätzung des Kantons enthalten, ob mit Blick auf Artikel 20 Absatz 1 RPV allenfalls räumlich konkrete Widersprüche zu ihrer kantonalen Richtplanung bestehen.
Die Unterlagen sind in elektronischer Form verfügbar. Auf Anfrage können sie gemäss Artikel 19 Absatz 4 RPV zwischen dem 12. März 2024 und dem 26. März 2024 beim BAK in Papierform eingesehen werden.