Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
Die Jenischen und Sinti sind heute als nationale Minderheit anerkannt, dies gestützt auf das Rahmenübereinkommen des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Schweiz verpflichtet sich damit zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die Erhaltung und Schaffung der für die nomadische Lebensweise erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze, für die Förderung der Kultur und der Traditionen.
Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen
Das Jenische ist heute anerkannt als territorial nicht gebundene Minderheitensprache, gestützt auf die Charta über Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992. Das BAK kann Massnahmen unterstützen, die zur Förderung und Bewahrung der jenischen Sprache beitragen.
Kulturförderungsgesetz
Die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Jenischen und Sinti findet sich im Kulturförderungsgesetzes (Art. 17 KFG).
Kulturbotschaft
In den jeweils vierjährigen Kulturbotschaften legt der Bundesrat Schwerpunkte der Förderung fest. Ein solcher Schwerpunkt ist seit 2021 die Unterstützung der Kantone bei der Planung und dem Bau von Halteplätzen für Schweizer Jenische und Sinti.