Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz
Ziele der Förderung
Die Präsenz der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz soll verstärkt werden. Das Ziel ist die Erhöhung des Stellenwerts des Italienischen in den Schulen und und kulturelle Projekte sowie Sensibilisierungsprojekte im Bildungsbereich zu fördern sowie Initiativen, die darauf abzielen, die Bindung der italophonen Diaspora ausserhalb der Schweiz an die italienische Sprache und Kultur zu stärken
Fördergrundlagen
Förderbereiche
Es werden Projekte in den folgenden Bereichen unterstützt:
- Kulturelle Projekte sowie Sensibilisierungsprojekte für die italienische Sprache und Kultur,
gerichtet an nicht italophone Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in Ausbildung, die in Bildungskontexten ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz durchgeführt werden;
- Überregionale Kulturprojekte,
die darauf abzielen, die Bindung italophoner Kinder und Jugendlicher mit Wohnsitz ausserhalb ihrer sprachlichen Herkunftsregionen an die italienische Sprache und Kultur zu stärken (italophone Diaspora).
Antragstellende im Bereich kultureller Sensibilisierungsprojekte im Bildungsbereich:
Vorhaben können durch folgende Institutionen eingereicht werden:
- Kantonale Bildungsdirektionen
- Öffentliche obligatorische Schulen
- Mittelschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Anerkannte Privatschulen
- Kulturelle Akteure in Zusammenarbeit mit einer der oben genannten Institutionen
Antragstellende im Bereich überregionaler Kulturprojekte für die italophone Diaspora:
- Kulturelle Vereine und Organisationen, die im Bereich der italienischen Sprache und Kultur tätig sind
- Stiftungen und kulturelle Institutionen
- Einrichtungen und Organisationen der italophonen Diaspora
- Schulische oder bildungsbezogene Institutionen, in Zusammenarbeit mit den oben genannten Organisationen
- Weitere Akteure mit nachgewiesener Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Voraussetzungen für die Förderung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- sich an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in Ausbildung richten;
- im Bildungsbereich stattfinden oder in ausserschulischen, die Schule ergänzenden Kontexten stattfinden (bei Projekten der Diaspora);
- über eine angemessene organisatorische und finanzielle Struktur verfügen;
- auf einer soliden fachlichen Grundlage beruhen.
- Überregionale Projekte müssen in mehreren Städten oder in mehreren Kantonen durchgeführt werden.
Zweisprachige Maturitätsprogramme in Kombination mit Italienisch
Zweisprachige Maturitätsprogramm mit Italienisch müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ausserhalb der italienischen Schweiz stattfinden;
- über eine angemessene organisatorische und finanzielle Struktur verfügen;
- auf einer soliden fachlichen Grundlage beruhen.
Einreichung Gesuch
Gesuche müssen über die Förderplattform des BAK im Rahmen der Ausschreibung «Vorhaben zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz» deponiert werden. Die Gesuche können laufend eingereicht werden.
Kriterien für Beurteilung BAK
Eingereichte Gesuche werden durch das BAK gemäss geltender Verordnung und nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Inhaltliche und fachliche Qualität
- Relevanz in Bezug auf Ziele des Bundes
Finanzhilfe
- Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
- Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 75 Prozent der Kosten und maximal 100'000 pro Vorhaben.
- Für die Finanzierung von Projekten bezüglich zweisprachige Maturitätsprogramm gelten spezielle Konditionen (siehe Wegleitung)
Entscheid BAK
Mit einem Entscheid des BAK kann zwei Monate nach Einreichung des Gesuchs gerechnet werden.
Für detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien konsultieren Sie bitte die Wegleitung: