Gemäss SpG (Art. 16) und SpV (Art. 11) kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) gewähren. Insbesondere auch, wenn diese das Ziel verfolgen, die Weiterbildung der Lehrpersonen zu verbessern und neue Lehrmittel zu entwickeln. Für Personen mit Migrationshintergrund und Anderssprachige sind gute Kenntnisse der Erstsprache entscheidend für den Erwerb der lokalen Landesprache. Die Förderung dieser Art von integriertem Unterricht begünstigt somit gleichzeitig das Erlernen der Erstsprache und die Kompetenzen in einer Landessprache.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordiniert die Verteilung die Finanzhilfen.