Informationen für den Kunsthandel

In der « Wegleitung Kunsthandel » sind die grundlegenden, von Privatpersonen sowie im Kunsthandel und Auktionswesen tätigen Personen einzuhaltenden Bestimmungen aufgeführt.

Die Checkliste «Besondere Sorgfaltspflichten» hilft den im Kunsthandel oder im Auktionswesen tätigen Personen, die Einhaltung der besondere Sorgfaltspflichten bei jeder Übertragung eines Kulturguts zu überprüfen.

Zu den besondere Sorgfaltspflichten gehört namentlich die Pflicht zur Einholung einer Verfügungsberechtigung. Mit der Verfügungsberechtigung bestätigt der Verkäufer schriftlich, dass er rechtmässig über das fragliche Objekt verfügt. Die Fachstelle hat eine Mustererklärung veröffentlicht und in einem Begleitschreiben zuhanden von Verkäufern im Ausland die Bedeutung der Verfügungsberechtigung erläutert. 

Letzte Änderung 22.10.2018

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Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
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