Multilaterales Engagement

Der illegale Kulturgütertransfer ist ein globales, grenzüberschreitendes Phänomen, das Quellen-, Transit und Marktstaaten betrifft. Die Schweiz hat sich daher ebenfalls mit einer Reihe von Massnahmen auf multilateraler Ebene verpflichtet, um dem illegalen Kulturgütertransfer und seinen Begleiterscheinungen Einhalt zu gebieten und das kulturelle Erbe der Menschheit zu erhalten.

UNESCO

Das Ziel der UNESCO-Konvention von 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (SR 0.444.1) ist die Sicherung des kulturellen Erbes der Menschheit und Verhinderung des illegalen Kulturgütertransfers. Sie enthält Mindestvorschriften für gesetzgeberische und administrative Massnahmen, welche die Vertragsstaaten zur Erreichung dieses Ziels zu ergreifen haben. Die Konvention ist ein multilateraler Staatsvertrag, der weder rückwirkend noch direkt anwendbar (non self-executing) ist. Die Schweiz hat die UNESCO-Konvention 1970 im Jahr 2003 ratifiziert und mit Inkraftsetzung des Kulturgütertransfergesetz (KGTG, SR 444.1) am 1. Juni 2005 ins nationale Recht umgesetzt. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) ist mit dem Vollzug des KGTG betraut.
Seit 20. Mai 2025 ist die Schweiz Mitglied des subsidiären Ausschusses (comité subsidiaire) der UNESCO Konvention von 1970. Der subsidiäre Ausschuss dient der Stärkung der Konvention und erarbeitet insbesondere Vorschläge und Leitlinien zu deren besseren Anwendung. Der beratende Ausschuss setzt sich aus 18 der bis dato 147 Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention von 1970 zusammen, welche jeweils für vier Jahre gewählt werden.

Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001 (SR 0.444.2) schafft völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Kulturerbe unter Wasser und trägt dazu bei, Plünderungen und Ausbeutung dieses Kulturerbes zu verhindern. Die Schweiz hat die Konvention im Jahr 2020 ratifiziert und setzt diese mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG, SR 444.1) ins nationale Recht um. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) ist mit dem Vollzug des KGTG betraut.

INTERPOL

Die zwischenstaatliche INTERPOL Expert Group on Stolen Property (IEG) setzt sich zusammen aus Experten ausgewählter Mitgliedstaaten und dient dem Generalsekretariat von INTERPOL (International Criminal Police Organization) und den Mitgliedsstaaten als strategischer Beirat betreffend kriminelle Aktivitäten im Bereich Kulturgüter. Sie bietet Rat und Unterstützung im Hinblick auf die wirksamere Bekämpfung der Kulturgutkriminalität, bei der Identifizierung gestohlener oder geplünderter Kulturgüter, Zusammenhänge regionalen und globalen Charakters und krimineller Netzwerke, die in den Handelsketten beteiligt sind. Die Schweiz ist seit 2016 als aktives Mitglied in diesem Gremium vertreten.

Letzte Änderung 16.05.2025

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 03 25
E-Mail

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