Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kulturgütern

Verpflichtung, die Kulturgüter bei ihrer Ein-, Durch- oder Ausfuhr oder der Einlagerung in einem Zolllager oder einem Freihafen zu deklarieren

Seit der Einführung des KGTG müssen Kulturgüter am Zoll als solche und mit ausführlichen Angaben deklariert werden.

Die durch das KGTG über die Ein-, Durch und Ausfuhr von Kulturgütern eingeführten Bestimmungen ermöglichen eine verbesserte Kontrolle und Nachverfolgung der die Landesgrenzen passierenden Kulturgüter.

Das Dokument „FAQ" der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer gibt Antwort auf die häufigsten Fragen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kulturgütern in die bzw. aus der Schweiz.

Die Einlagerung von Kulturgütern in ein Zolllager gilt als Einfuhr im Sinne des KGTG und ist ebenfalls deklarationspflichtig (Art. 19 KGTG, Art. 26 KGTV).

Zollspezifische Informationen sind auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu finden.

Aktuell: EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern aus Drittstaaten 

Um dem illegalen Handel mit Kulturgütern und der Plünderung archäologischer Stätten sowie Raubgrabungen zu begegnen, hat die Europäische Kommission Massnahmen zum Schutz von Kulturgut aus Drittstaaten getroffen.

Die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern schützt Kulturgut aus Drittstaaten vor illegaler Verbringung und Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union. Es wurde vorgesehen, dass die Europäische Kommission für die vorgesehenen Einfuhrverfahren eine vollständige digitale Umsetzung entwickelt. Die gesetzliche Umsetzungsfrist für die Anwendung der Verfahren war der 28. Juni 2025.

Die EU-Einfuhrverordnung ist auch für die Schweiz von Relevanz, denn die Einfuhr und Verbringung von Kulturgut aus der Schweiz in die EU unterliegen deren Bestimmungen.

Das Faktenblatt Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern gibt interessierten Kreisen einen Überblick über den Regelungsinhalt und beinhaltet eine Liste von Auskunftsstellen.  

Letzte Änderung 27.08.2025

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Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
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