Umsetzung der Änderung des Filmgesetzes

Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Volk die Einführung einer Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen für Streamingdienste angenommen. Die Änderung des Filmgesetzes zieht Anpassungen an der bestehenden Filmverordnung (FiV) nach sich und erfordert eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen (FQIV). Die Vernehmlassung durch den Bundesrat dauert bis zum 17. Februar 2023.

Neu müssen in- und ausländische Streamingdienste sowie ausländische Fernsehdienste mit Schweizer Werbefenstern in das Schweizer Filmschaffen oder dessen Vermittlung investieren. Die Investitionspflicht beläuft sich auf 4 Prozent ihres jährlich in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommens. Tun sie das nicht, müssen sie nach einer Periode von 4 Jahren eine Ersatzabgabe leisten. Das revidierte Filmgesetz legt zudem neu eine 30% Quote von europäischen Filmen auf Streamingdienste fest und regelt den öffentlichen Zugang zu Filmen, die vom Bund unterstützt worden sind.

Die neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) enthält die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen des Filmgesetzes. Die Bestimmungen werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung ist publiziert auf der Plattform des Bundesrates der laufenden Vernehmlassungen:

Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurde, kann sich zu einer Vorlage äussern. Stellungnahmen sollen elektronisch (PDF + Word) bis zum 17. Februar 2023 an folgende Adresse gesendet werden: Mail

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich an: Laurent Steiert (stv. Leiter Sektion Film, Bundesamt für Kultur, Tel. 058 463 13 40, Mail).

Zur neuen Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) führt das BAK eine Informationsveranstaltung durch.

Weitere Informationen finden Sie in den Folien der Präsentation der Informationsveranstaltung vom 7. Dezember.

Letzte Änderung 13.02.2023

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