Die aktuelle Ausschreibung ist abgeschlossen.
Der Wettbewerb „Die schönsten Schweizer Bücher“, Jahrgang 2024 beginnt am 25. Oktober 2024. Gesuche können auf der Förderplattform FPF vom 27. Oktober bis 12. Dezember 2024 eingereicht werden.
Alle Informationen zum Schweizer Wettbewerb «Die Schönste Schweizer Bücher» finden Sie in den Teilnamebedingungen (unter «Reglement»). Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
Beim Wettbewerb «Die Schönste Schweizer Bücher» kann jeweils eine/r der drei Parteien ein oder mehrere Bücher einreichen:
- Grafiker, Grafikbüro
- Verlage,
- Druckereien
Für die Anmeldung am Wettbewerb registrieren Sie sich auf der Onlineplattform FPF (www.gate.bak.admin.ch). Nachdem Erstellen des Userprofils, erhalten Sie einen Zugangscode/Login. Die registrierte Person, erhält somit ein persönliches Konto, auf dem der Status des Gesuches jederzeit verfolgt werden kann. Falls Sie bereits in vergangenen Jahren am Schweizer Wettbewerb «Die Schönsten Schweizer Bücher» teilgenommen haben, ist Ihr Login (E-ID BAK) immer noch gültig und Ihre Stammdaten sind noch gespeichert und können aktualisiert werden (Heirat, Umzug o.ä.). Falls das Passwort nicht mehr gültig ist, werden Sie beim nächsten Login automatisch aufgefordert, ein neues Passwort zu erstellen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten muss sich jedes Gruppenmitglied, vor der Anmeldung am Wettbewerb, persönlich auf der Förderplattform registrieren. Anschliessend meldet eine Person die Gemeinschaftsarbeit an und muss dabei die Registrationsnummern (E-ID BAK) der weiteren Gruppenmitglieder angeben. Die nicht teilnahmeberechtigten Gruppenmitglieder müssen mit Namen angegeben werden.
Bereiten Sie Ihr Gesuch vor
Bei gewissen Ausschreibungen sind umfangreiche Informationen und/oder Anhänge erforderlich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch sorgfältig vorzubereiten. Ein Gesuch kann bis zur Eingabefrist laufend ergänzt werden, solange es nicht mit der Taste «Gesuch absenden» abgeschickt wird. Nicht abgeschickte Gesuche sind für das Bundesamt für Kultur auf der Plattform nicht zugänglich und können nach Abgabefrist nicht mehr zum Wettbewerb zugelassen werden.