Die aktuelle Ausschreibung ist abgeschlossen.
Der Wettbewerb „Die schönsten Schweizer Bücher“, Jahrgang 2023 beginnt am 27. Oktober 2023. Gesuche können auf der Förderplattform FPF vom 27. Oktober bis 14. Dezember 2023 eingereicht werden.
Wer reicht ein?
Beim Wettbewerb Die schönsten Schweizer Bücher können jeweils eine/r der drei Parteien ein oder mehrere Bücher einreichen:
- Gestalterinnen oder Gestalter,
- Verlage,
- Druckereien
Alle Informationen zum Schweizer Wettbewerb «die Schönste Schweizer Bücher» finden Sie in den Teilnamebedingungen (unter „Reglement“). Bitte lesen sie diese aufmerksam durch.
Für die Anmeldung am Wettbewerb muss sich jede Person auf der Onlineplattform FPF (www.gate.bak.admin.ch) registrieren (Userprofil erstellen, Zugangscode/Login erhalten). Die registrierte Person, erhält somit ein persönliches Konto, auf dem der Status der Gesuche jederzeit verfolgt werden kann. Falls Sie bereits in vergangenen Jahren am Schweizer Wettbewerb «Schönste Schweizer Bücher» teilgenommen haben, ist Ihr Login (E-ID BAK) immer noch gültig und Ihre Stammdaten sind noch gespeichert und können aktualisiert werden (Heirat, Umzug o.ä.). Falls das Passwort nicht mehr gültig ist, werden Sie daher beim nächsten Login automatisch aufgefordert, ein neues Passwort zu erstellen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten muss sich jedes Gruppenmitglied, vor der Anmeldung am Wettbewerb, persönlich auf der Förderplattform registrieren. Anschliessend meldet eine Person die Gemeinschaftsarbeit an und muss dabei die Registrationsnummern (E-ID BAK) der weiteren Gruppenmitglieder angeben. Die nicht teilnahmeberechtigten Gruppenmitglieder müssen mit Namen angegeben werden.
Bereiten Sie Ihr Gesuch vor
Bei gewissen Ausschreibungen werden umfangreiche Informationen und/oder Anhänge verlangt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch vorzubereiten. Ein Gesuch zu einer Ausschreibung, wenn nicht mit der Taste «Gesuch absenden» abgeschickt, kann bis zur Eingabefrist laufend ergänzt oder gelöscht werden. Nicht abgeschickte Gesuche sind für das Bundesamt für Kultur auf der Plattform nicht zugänglich und können nach Abgabefrist nicht mehr zum Wettbewerb zugelassen werden.